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Verordnungen


Abgaben

  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Gablitz hat am 4. Dezember 2025 beschlossen, Gebühren für die Abfallwirtschaft nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 1992 zu erheben. Abfallwirtschaftsgebühren und Abfallentsorgungsgebühren werden erhoben. Die Abfallsammlung umfasst das gesamte Gemeindegebiet von Gablitz.
    VO-Abfallwirtschaft
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Gablitz hat beschlossen, den Einheitssatz zur Berechnung der Aufschließungsabgabe gemäß § 38 (6) der NÖ Bauordnung 2014 mit einem Betrag von € 1.200,00 neu festzulegen. Die Aufschließungsabgabe wird jährlich evaluiert und um den Baukostenindex für Straßenbau angepasst.
    VO-Aufschließungsabgabe Einheitssatz
  • Eine Verordnung über die Festlegung einer Fahrrad-Stellplatz-Ausgleichsabgabe wurde in der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Gablitz am 04. Dezember 2025 beschlossen. Die Höhe der Fahrrad-Stellplatz-Ausgleichsabgabe wurde gemäß § 41 Abs.5 der NO Bauordnung 2014 in der derzeit gültigen Fassung mit einem Betrag von €1.800,00 pro Fahrrad-Abstellplatz festgelegt. Die Verordnung tritt am 01. JÄNNER 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Gemeinderates vom 27. September 2022 außer Kraft.
    VO-FahrradStellplatz-Ausgleichsabgabe
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Gablitz hat in seiner Sitzung vom 05. Dezember 2024 die Verordnung über die Erhebung einer Gebrauchsabgabe vom 15. Dezember 2005, zuletzt geändert mit Beschluss vom 03.12.2020, wie folgt abgeändert:
    VO-Gebrauchsabgabe
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Gablitz hat in seiner Sitzung vom 30. November 2017 gemäß § 2 (1) NO Hundeabgabegesetzes 1979, LGBl. 3702 i.d.g.F., die Erhebung der Abgabe beschlossen. Die Abgabe ist bis spätestens zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.
    VO-Hundeabgabe
  • Der Gemeinderat von Gablitz hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2025 die Höhe der Entschädigung für die Aufhebung einer Spielplatztauschvereinbarung auf 500 Euro pro Quadratmeter festgesetzt. Die bisherige Regelung tritt am 31. Dezember 2025 außer Kraft.
    VO-Spielplatz-Ausgleichsabgabe
  • Der Gemeinderat von Gabritz hat am 04. Dezember 2025 beschlossen, die Ausgleichsabgabe für einen nicht errichteten Parkplatz auf 17.800,00 € festzusetzen. Diese Verordnung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.
    VO-Stellplatz-Ausgleichsabgabe

Bauwesen

  • Verordnung Bausperre Hochwasserschutz
  • Verordnung Bebauungsplan 2023

Friedhof

  • Dokument mit dem Titel 'Friedhofs-Gebührenordnung' legt Gebühren für die Friedhofsnutzung in Gablitz fest, beschlossen vom Gemeinderat am 26. März 2026. Gebühren umfassen Grabstellen-, Verlängerungs-, Beisetzungs- und Parkplatzgebühren.
    VO-Friedhofsgebühren
  • Das Bild zeigt ein Rechtsdokument mit dem Titel 'Friedhofsordnung' für den Ortsfriedhof der Marktgemeinde Gablitz, gemäß dem NO Bestattungsgesetz 2007. Das Dokument legt den Besitz, die Verwaltung und die Verwaltung des Friedhofs durch die Gemeinde fest.
    VO-Friedhofsordnung

Gesundheit und Umwelt

  • Lärmschutz - Verordnung
  • Verordnung - Schutz öffentlicher Bäume

Richtlinien

  • Richtlinie Wirtschaftsförderung
  • Richtlinien für Essen auf Rädern, Stand Dezember 2025. Die Marktgemeinde Gablitz versorgt kranke, alte oder bedürftige Gemeindebürger, die sich selbst versorgen und nicht durch Angehörige versorgt werden können. In Zusammenarbeit mit dem Seniorenzentrum Alfons Maria wird die Aktion 'Essen auf Rädern' durchgeführt. Mahlzeiten können schriftlich mit bestimmten Angaben angefordert werden. Ein entsprechendes Formular ist auf der Homepage der Marktgemeinde Gablitz abrufbar oder beim Gemeindeamt Gablitz erhältlich. Das Recht auf Teilnahme an der Dienstleistung ist nicht garantiert.
    Richtlinie-Essen auf Rädern
  • Ein Formular mit dem Titel 'Hauptwohnsitz' enthält Felder für Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummern, E-Mail, Servicetage, Mahlzeitentyp und Lieferdatum. Die Kosten belaufen sich auf 9,43 Euro zzgl. MwSt. und werden jährlich angepasst. Das Formular wird unterschrieben, um die Zustimmung zu den Servicebedingungen zu bestätigen.
    Richtlinie-Essen auf Rädern-Anmeldung

Sonstige Kundmachungen

  • Der Bürgermeister der Marktgemeinde Gabilitz erlässt nachstehende Kundmachung gemäß §§ 13, 42 allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG 1991) und § 86b Bundes-abgabenordnung (BAO): Keine Amtsstunden an gesetzlichen Feiertagen, 15. November, 24. Dezember und 31. Dezember.
    KUNDMACHUNG-Parteienverkehr+Amtszeiten
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Gablitz hat in seiner Sitzung vom 27. September 2018 die Verordnung gegen das Überhandnehmen von Ratten, wie folgt geändert: Maßnahmen zur Rattenbekämpfung in der Marktgemeinde Gablitz werden geregelt.
    VO-Rattenbekämpfung

Kontakt

    • Linzerstraße 99, 3003 Gablitz, AUT
    • gemeinde@gablitz.gv.at
    • +43 2231 634660
    • Geschlossen

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